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Heilberufe-Beratung direkt digital Nr. 11 vom Seite 5

Umsatzsteuerfreiheit von medizinischen Laborleistungen

Abgrenzung von Laborleistungen zwischen Heilbehandlungsleistungen und Krankenhausleistungen durch den BFH

Lukas Hendricks

Medizinische Analysen, die von einem in privatrechtlicher Form organisierten Labor außerhalb der Praxisräume des praktischen Arztes durchgeführt werden, der sie angeordnet hat, können bis 2009 (nur) unter den Voraussetzungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG steuerfrei sein. Dies hat der entschieden. Für eine endgültige rechtliche Würdigung hat der BFH das Verfahren allerdings an das Finanzgericht zurück verwiesen.

I. Sachverhalt

In dem Streitfall, der dem Urteil zugrunde liegt, betrieb eine GmbH ein medizinisches Labor. Die Klägerin untersuchte biologisches Probenmaterial (Blutproben oder Serum), das ihr von Ärzten und Heilpraktikern zugesandt wurde. Sie untersuchte diese Proben labortechnisch zur Bestimmung von IgG-Antikörpern beim Nachweis von Nahrungsmittelallergien. Anlass für die Analysen waren im Einzelfall chronische Magen-Darm-Probleme, chronische Hautprobleme, chronische Schmerzen, rheumatische Erkrankungen, Aufmerksamkeitsdefizite, Atemwegsbeschwerden und chronisches Übergewicht der betroffenen Patienten.

Ihre Aufträge erhielt die GmbH unmittelbar von den jeweiligen Patienten, gegenüber denen sie ihre Leistungen auch abrechnete. Die Klägerin beschäftigte in ihrem...

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