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BGH 24.08.2017 III ZR 558/16, NWB 43/2017 S. 3266

Amtshaftung | Zum Verschulden des Notars bei Verwendung befristeter Fortgeltungsklauseln

Einem Notar darf die objektiv unrichtige Verwendung neu entwickelter Allgemeiner Geschäftsbedingungen, deren Inhalt zweifelhaft sein kann und durch eine höchstrichterliche Rechtsprechung noch nicht klargestellt ist, nicht als Verschulden angelastet werden, wenn er nach sorgfältiger Prüfung zu einer aus seiner Sicht keinen Zweifeln unterliegenden Rechtsauffassung gelangt und dies rechtlich vertretbar ist.

Anmerkung:

Im Streitfall warf der Kläger dem beklagten Notar vor, ihn im Zusammenhang mit der Beurkundung der Annahme seines Angebots nicht auf eine mögliche Unwirksamkeit der in dem notariellen Angebot enthaltenen befristeten Fortgeltungsklausel hingewiesen zu haben. Er machte geltend, dass er zum Zeitpunkt der Beurkundung der Annahmeerklärung bereits Zweifel...

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