Online-Nachricht - Montag, 16.10.2017

Europa | Einigung des Rates über die Europäische Staatsanwaltschaft (Kommission)

Am hat sich der Europäische Rat darauf verständigt, die Europäische Staatsanwaltschaft zu errichten.

Hintergrund: Die Europäische Staatsanwaltschaft soll als unabhängige, dezentrale Strafverfolgungsbehörde der EU für die Ermittlung, Verfolgung und Anklageerhebung bei Straftaten zum Nachteil des EU-Haushalts wie Betrug, Korruption oder grenzüberschreitendem Mehrwertsteuerbetrug zuständig sein. Sie soll als länderübergreifende Behörde fungieren und europäische und nationale Strafverfolgung in den teilnehmenden Mitgliedstaaten in reibungsloser und effizienter Zusammenarbeit miteinander kombinieren.

Hierzu führten Haushaltskommissar Günther Oettinger und Justizkommissarin Vera Jourová u.a. weiter aus:

  • „Die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft wird einen echten Wendepunkt markieren. Viele Betrugsfälle zulasten des EU-Haushalts sind grenzüberschreitender Natur. Daher brauchen wir eine Einrichtung, die über Grenzen hinweg nicht nur Ermittlungen durchführen, sondern auch die Täter strafrechtlich verfolgen kann. Genau das wird die künftige Staatsanwaltschaft tun. Im Interesse der europäischen Steuerzahler wird sie dafür sorgen, dass Straftäter schneller vor Gericht gestellt werden und mehr Geld wieder eingezogen wird.

  • Wir nehmen erfreut zur Kenntnis, dass sich 20 Mitgliedstaaten im Hinblick auf dieses Ziel zusammentun, und wir sind davon überzeugt, dass weitere EU-Länder ihrem Beispiel folgen werden. Gleichzeitig sind wir zuversichtlich, dass alle EU-Mitglieder unsere gemeinsamen Anstrengungen zum Schutz des EU-Haushalts vor Korruption und Betrug unterstützen werden.

  • Im kommenden Jahr wird die Kommission die nächsten Schritte zu einer etwaigen künftigen Erweiterung der Aufgaben der Europäischen Staatsanwaltschaft darlegen, zu denen dann auch die Verfolgung grenzüberschreitender terroristischer Straftaten gehören könnte.

  • Nach der Einigung im Rat werden wir nun darauf hinarbeiten, dass die Europäische Staatsanwaltschaft zu Beginn des Jahres 2020 ihre Tätigkeit aufnehmen kann. Wir werden sie mit den notwendigen Ressourcen ausstatten, damit sie so schnell wie möglich erste Ergebnisse liefern kann.“

Hinweis:

Weitere Informationen zur Europäischen Staatsanwaltschaft hat die EU-Kommission auf ihrer Homepage veröffentlicht.

Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung vom (il)

Fundstelle(n):
NWB ZAAAG-59690