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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 4 K 129/17

Gesetze: EUVO-767/2014 KN 1902 KN 1902 Unterpos. 3010 KN 1902 Unterpos. 3090

Zollrecht, Tarifierung: Einreihung von Instantnudeln; Gültigkeit einer Einreihungsverordnung und Erläuterungen zur KN

Leitsatz

Vorlagefragen:

1. Ist die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 767/2014 der Kommission vom zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur (ABl. EU L 209/12) gültig?

2. Falls die erste Frage verneint werden sollte:

Ist die Erläuterung der Europäischen Kommission zur Unterposition 1902 3010 der Kombinierten Nomenklatur, die am veröffentlicht wurde (ABl. EU C 76/1), bei der Auslegung der Unterposition 1902 3010 KN zu berücksichtigen, soweit darin das Frittieren als Beispiel für ein industrielles Trocknungsverfahren genannt wird? Anschlussentscheidung zum Vorlagebeschluss vom , 4 K 161/15 (Az des EuGH C-471/17)

Fundstelle(n):
CAAAG-59663

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 22.09.2017 - 4 K 129/17

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