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SG Stuttgart Urteil v. - S 5 R 6159/14

Sozialversicherungspflicht; Dozent bei einem Weiterbildungsinstitut selbständig tätig

Leitsatz

Wer als Dozent bei einem Weiterbildungsinstitut tätig wird, ohne weitergehend in dessen Organisation eingegliedert zu sein, übt die Tätigkeit als Selbstständiger aus. Eine Sozialversicherungspflicht besteht daher nicht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2017 S. 20 Nr. 36
NWB-Eilnachricht Nr. 39/2017 S. 2970
SAAAG-59623

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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SG Stuttgart, Urteil v. 26.04.2017 - S 5 R 6159/14

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