Online-Nachricht - Mittwoch, 11.10.2017

Umsatzsteuer | Grenzüberschreitende Warenlieferungen (BMF)

Das BMF hat Abschnitt 1a.2 UStAE sowie Abschnitt 3.12 UStAE hinsichtlich der grenzüberschreitenden Warenlieferungen in ein inländisches Konsignationslager im Hinblick auf das angepasst ().

Hintergrund: Der entschieden, dass Lieferungen aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet an einen inländischen Abnehmer auch dann als Versendungslieferungen i.S. des § 3 Abs. 6 Satz 1 UStG zu beurteilen sind, wenn der Liefergegenstand nach dem Beginn der Versendung für kurze Zeit in einem Auslieferungslager zwischengelagert wird. Voraussetzung ist aber, dass der Abnehmer bereits bei Beginn der Versendung feststeht. Mit , hat der BFH die vorgenannte Rechtsprechung bestätigt, wenngleich sich im entschiedenen Fall der Ort der streitigen Lieferungen am Ort des Konsignationslagers im Inland befand, weil bei Versendung der Waren aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet der inländische Abnehmer noch nicht feststand.

Das BMF hat Abschnitt 1a.2 UStAE sowie Abschnitt 3.12 UStAE im Hinblick auf die genannten BFH-Urteile angepasst. Für vor dem ausgeführte Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe wird es auch für Zwecke des Vorsteuerabzugs des Leistungsempfängers nicht beanstandet, wenn der leistende Unternehmer weiterhin nach Abschnitt 1a.2 Abs. 6 und Abschnitt 3.12 Abs. 3 UStAE in der bisherigen Fassung verfährt.

Hinweis:

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (Ls)

Fundstelle(n):
NWB FAAAG-59516