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USt direkt digital Nr. 19 vom Seite 18

Umsatzsteuer kompakt

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Europäische Kommission schlägt weitreichende Reform des EU-Mehrwertsteuersystems vor

Die Europäische Kommission hat am Pläne für die größte Reform der EU-Mehrwertsteuervorschriften seit einem Vierteljahrhundert vorgelegt. Damit beginnt eine Übergangsphase, in der von 2018 bis 2022 verschiedene Änderungen in Kraft treten sollen. Durch die Neuregelung soll das System für Regierungen und Unternehmen gleichermaßen verbessert und modernisiert werden. Als Erstes stehen EU-einheitliche Regelungen für Reihengeschäfte und Konsignationslager auf dem Plan. Für innergemeinschaftliche Lieferungen soll zudem die USt-IdNr. materielle Voraussetzung für die Steuerbefreiung werden und ein einheitlicher Rahmen für die Belegnachweise vorgegeben werden. Durch den Vorschlag wird ferner der Begriff „zertifizierter Steuerpflichtiger“ eingeführt. Darunter werden vertrauenswürdige Unternehmen verstanden, die von einfacheren und zeitsparenden Vorschriften profitieren werden.

Hinweis: Eine erste Stellungnahme zur Reform nimmt Jürgen Scholz, WTS, in der nächsten Ausgabe vor.

Grenzüberschreitende Warenlieferungen in ein inländisches Konsignationslager (BMF)

Das BMF hat mit Datum vom ein Sch...

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