Online-Nachricht - Dienstag, 10.10.2017

Berufsrecht | Anhörung zur Änderung der Gebührenordnung (WPK)

Als Ergebnis der weiteren Beratungen in der Vorstandssitzung am möchte der Vorstand die Mitglieder der WPK zur Einführung des Gebührentatbestandes für den Mitgliedsausweis in die Gebührenordnung der WPK anhören.

Hintergrund: Bei den Finanz- und Verwaltungsgerichten nehmen die Zugangskontrollen zu. Im Berufsstand gibt es daher ein Interesse, die Zugangskontrollen mittels eines WPK-Mitgliedsausweises auf eine Sichtkontrolle beschränken zu können. Nachdem die Gerichte einen vereinfachten Zugang bei Vorlage eines Mitgliedsausweises bestätigt haben, hat sich der Vorstand für die Wiedereinführung von WPK-Mitgliedsausweisen ausgesprochen. Diese sollen auf Antrag und befristet für fünf Jahre ausgegeben, mit einem Foto versehen werden und gebührenpflichtig sein.

Hierzu führte die WPK weiter aus:

  • Der Vorstand möchte die Mitglieder der WPK zur Einführung des Gebührentatbestandes für den Mitgliedsausweis in die Gebührenordnung der WPK anhören.

  • Die WPK erhebt für die Ausstellung eines Mitgliedsausweises eine Gebühr in Höhe von 20 €.

  • Für die Mitglieder besteht die Gelegenheit zur Stellungnahme. Stellungnahmen oder sonstige Anmerkungen werden erbeten bis zum unter annegret.bentin(at)wpk.de oder Telefax 030 726161-287. Vorstand und Beirat werden über alle eingehenden Hinweise unterrichtet.

  • Die formelle Beschlussfassung des Beirates für die Änderung der Gebührenordnung ist in der Sitzung des Beirates am vorgesehen.

Quelle: WPK online (Sc)

Fundstelle(n):
NWB BAAAG-59257