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USt direkt digital Nr. 19 vom Seite 6

BFH hat Zweifel an der Sollbesteuerung

Dr. iur. Peter Mann

Die Sollbesteuerung gehört zu den Grundfesten des Umsatzsteuersystems. Sie konnte sich bislang allen Reformüberlegungen unbeschadet widersetzen. In einem aktuellen Vorabentscheidungsersuchen äußerte der BFH nunmehr erhebliche Zweifel an der Unionsrechtskonformität der Regelungen. Je nachdem wie die EuGH-Entscheidung dazu ausfällt, könnte damit das System der Sollbesteuerung ins Rutschen kommen.

A. Leitsatz (amtlich)

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Ist Art. 63 MwStSystRL unter Berücksichtigung der dem Steuerpflichtigen zukommenden Aufgabe als Steuereinnehmer für den Fiskus einschränkend dahingehend auszulegen, dass der für die Leistung zu vereinnahmende Betrag

a) fällig ist oder
b) zumindest geschuldet wird?

2. Bei Verneinung der ersten Frage: Ist der Steuerpflichtige verpflichtet, die für die Leistung geschuldete Steuer für einen Zeit­raum von zwei Jahren vorzufinanzieren, wenn er die Vergütung für seine Leistung (teilweise) erst zwei Jahre nach Entstehung des Steuertatbestands erhalten kann?

3. Bei Bejahung der zweiten Frage: Sind die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der ihnen nach Art. 90 Abs. 2 MwStSystRL zustehenden Befugnisse berechtigt, bereits für de...

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