Online-Nachricht - Dienstag, 10.10.2017

Umsatzsteuer | Steuerbefreiung für die Seeschifffahrt (BMF)

Das BMF hat den Abschnitt 8.1 UStAE dahingehend geändert, dass nicht nur Dienstleistungen im Bereich des Beladens/Entladens eines Schiffes, sondern auch vorausgehende Dienstleistungen steuerfrei sein können ().

Hintergrund: Der , A entschieden, dass nach Artikel 148 Buchstabe d MwStSystRL nicht nur Dienstleistungen im Bereich des Beladens und Entladens eines Schiffes im Sinne von Artikel 148 Buchstabe a MwStSystRL steuerfrei sein können, die auf der letzten Handelsstufe einer solchen Dienstleistung erbracht werden, sondern auch auf einer vorausgehenden Handelsstufe erbrachte Dienstleistungen, wie etwa eine von einem Unterauftragnehmer an einen Auftraggeber, die dieser dann einem Speditions- oder Transportunternehmen weiterberechnet. Auch können Be- und Entladedienstleistungen steuerfrei sein, die an den Verfügungsberechtigten dieser Ladung, etwa deren Ausführer oder Einführer, erbracht werden.

Hinweis:

Den vollständigen Text des BMF-Schreibens finden Sie auf der Internetseite des BMF. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (Ls)

Fundstelle(n):
NWB ZAAAG-59210