Antrag auf Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 Satz 1 EStG kann auch dann nachträglich gestellt werden, wenn die Voraussetzungen der Norm erst durch einen Änderungsbescheid erstmals geschaffen werden
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Kann ein Antrag auf Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 Satz 1 EStG auch dann wirksam -nachträglich- gestellt werden, wenn die Voraussetzungen der Norm erst durch einen Änderungsbescheid erstmals geschaffen werden, und müssen insoweit die Voraussetzungen einer Änderungsvorschrift erfüllt sein?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
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Fundstelle(n):
VAAAG-59152