Arbeitshilfe Januar2019

Verwaltung von Drittland-Investmentvermögen – ein Vorsteuerabzug ist nicht möglich?

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Ist für die Klägerin als Verwalterin von US-Investmentvermögen der Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UStG ausgeschlossen, da sie die Eingangsleistungen zur Ausführung von Umsätzen verwendet hat, die gemäß § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG steuerfrei wären, wenn sie im Inland ausgeführt worden wären?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB LAAAG-59138