Arbeitshilfe - Stand: 06.06.2018

Recht auf Vorsteuerabzug aus einer berichtigten Rechnung kann für das Jahr ausgeübt werden, in dem diese Rechnung ursprünglich ausgestellt wurde

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Kann das Recht auf Vorsteuerabzug aus einer berichtigten Rechnung für das Jahr ausgeübt werden, in dem diese Rechnung ursprünglich ausgestellt wurde?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
RAAAG-59136