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IWB 19/2017 S. 719

Rumänien | „Split payment“ zum

In [i]„Split payment“ ist zunächst freiwillig, bald aber verbindlichRumänien ist zum die Einführung eines „split payment“ vorgesehen, also einer getrennten Zahlung des Steuerbetrags und des Nettoentgelts durch den Abnehmer an seinen Lieferanten. Bereits seit dem soll eine freiwillige Anwendung dieses Verfahrens möglich sein. Das neue Verfahren ist für alle in Rumänien registrierten Steuerpflichtigen verbindlich. Es kommt nicht darauf an, ob sie in Rumänien ansässig sind oder nicht.

Martin Diemer

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