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IWB 19/2017 S. 719

Polen | Meldung für den Transport bestimmter Güter

Bereits [i]Meldeverpflichtung für den Transport bestimmter Güter wird ausgedehntseit April 2017 sind in Polen Vorschriften für den Transport bestimmter Güter in Kraft, die eine Meldepflicht vorsehen, die den Eigner (bei Transaktionen innerhalb Polens oder aus Polen), den Erwerber (bei der Einfuhr und beim innergemeinschaftlichen Erwerb) oder auch den Transportunternehmer treffen können. Bislang sind auf der Liste z. B. bestimmte Treibstoffe, Öle, Fette, Betriebsstoffe, Ethanole und andere Alkohole sowie getrockneter Tabak zu finden. Die Meldepflicht soll jetzt um Produkte medizinischer Natur erweitert werden.

Hinweis:

Ein Verstoß gegen diese Meldepflichten, die u. a. vorsehen, dass der Fahrer eine bei Meldung generierte Referenznummer mit sich führt, kann mit empfindlichen Geldbußen belegt werden, die sich auch gegen den Fahrer persönlich richten können...

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