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Lexikon - Stand: 13.05.2024

Rechnungsabgrenzungsposten, passive

Udo Cremer

Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.

Zusammenfassung

Wird ein Geldbetrag vor dem Abschlussstichtag vereinnahmt, der Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellt, muss dieser Betrag zum Jahresende als passiver Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt werden. Passive Rechnungsabgrenzungsposten dienen neben der periodengerechten Zuordnung von Erträgen zugleich auch der korrekten Gewinnermittlung.

1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?

1.1 SKR 03


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
Rechnungsabgrenzungsposten
0990
Passive Rechnungsabgrenzung

1.2 SKR 04


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
Rechnungsabgrenzungsposten
3900
Passive Rechnungsabgrenzung

1.3 IKR


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
4900
Passive Jahresabgrenzung

2. Rechtsgrundlagen

§ 250 Abs. 2 HGB, § 5 Abs. 5 EStG, R 5.6 EStR, R 6.5 EStR, H 5.6 EStH 2014, § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG.

3. Wie wird kontiert?

3.1 Handelsrecht

Grundlage des passiven Rechnungsabgrenzungspostens ist in der Regel ein Dauerschuldverhältnis, bei dem Zahlung und Leistung zeitlich auseinanderfallen. Durch die vorzeitige Zahlung einer Vertragspartei erhöht sich das Vermögen der anderen Partei, die jedoch die Leistung noch nicht erbracht hat. Ein Ertrag ist somit noch nicht auszuweisen und ...

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