BMF - IV C 5 - S 2378/17/10001 BStBl 2017 I S. 1346

Bekanntmachung des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2018

Gemäß § 51 Absatz 4 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu bestimmen. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird hiermit das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2018 bekannt gemacht (siehe Anlage).

Der Ausdruck hat das Format DIN A 4.

Der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung kann vom amtlichen Muster abweichen, wenn er sämtliche Angaben in gleicher Reihenfolge enthält und in Format und Aufbau dem bekannt gemachten Muster entspricht.

Bei der Ausstellung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind die Vorgaben im (BStBl 2017 I S. 1339) zu beachten.

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BMF v. - IV C 5 - S 2378/17/10001

Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Fundstelle(n):
BStBl 2017 I Seite 1346
BB 2017 S. 2393 Nr. 41
BB 2017 S. 2393 Nr. 41
DB 2017 S. 2324 Nr. 40
EStB 2017 S. 437 Nr. 11
StB 2017 S. 355 Nr. 11
StB 2017 S. 355 Nr. 11
RAAAG-58608