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FG Köln Urteil v. - 8 K 1489/15

Gesetze: EStG § 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a Doppelbuchst. a Sätze 6, 7

Rentenbesteuerung

Neuberechnung des steuerfreien Anteils einer Witwenrente aufgrund von Einkommensanrechnungen

Leitsatz

1) Bei der Anpassung der (Hinterbliebenen-)Rente aufgrund der Anrechnung von übrigen Einkünften handelt es sich nicht um eine regelmäßige Anpassung im Sinne von § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. a Satz 7 EStG. Der steuerfreie Teil der Witwenrente ist daher gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. a Satz 6 EStG neu zu berechnen.

2) Bei der Neuberechnung des steuerfreien Anteils der Witwenrente sind dann die auf regelmäßigen Anpassungen beruhenden Teile des Jahresbetrages der Rente gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. a Satz 7 EStG außer Betracht zu lassen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2018 S. 6 Nr. 25
DStRE 2018 S. 908 Nr. 15
ErbStB 2017 S. 370 Nr. 12
VAAAG-58543

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FG Köln, Urteil v. 07.04.2017 - 8 K 1489/15

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