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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 4 K 442/16 Erb EFG 2017 S. 1525 Nr. 18

Gesetze: ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 16 Abs. 1 Nr. 5, ErbStG § 31 Abs. 6, ErbStG § 32 Abs. 2, FGO § 57, FGO § 58 Abs. 2, ZPO § 53, AO § 34 Abs. 1, AO § 37 Abs. 1, AO § 38, AO § 85, AO § 90, AO § 119 Abs. 1, AO § 162 Abs. 1, AO § 165 Abs. 1, BGB § 1960 Abs. 1 Satz 2, BGB § 1961

Steuerfestsetzung gegen unbekannte Erben bei Nachlasspflegschaft – Schätzungsbefugnis der Finanzbehörde – Angemessene Frist zur Erbenermittlung

Leitsatz

  1. Die Festsetzung der Erbschaftsteuer ist während der Nachlasspflegschaft auch gegenüber den durch den Nachlasspfleger vertretenen unbekannten Erben als Inhaltsadressaten möglich.

  2. Die Finanzbehörde ist befugt, die Anzahl der Erben, die Höhe ihrer Erbteile, die Höhe ihrer Freibeträge und die für sie anwendbare Steuerklasse unter Beifügung eines Vorläufigkeitsvermerks gemäß § 165 Abs. 1 AO zu schätzen.

  3. Sind zum Zeitpunkt der finanzgerichtlichen Entscheidung seit dem Erbfall und der Bestellung des Nachlasspflegers mehr als drei Jahre vergangen, ohne dass ein Ende der Nachlasspflegschaft absehbar ist, ist eine Steuerfestsetzung gegenüber den unbekannten Erben zur Sicherung des Steueraufkommens nicht zu beanstanden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2017 S. 1525 Nr. 18
ErbStB 2017 S. 332 Nr. 11
UVR 2017 S. 335 Nr. 11
KAAAG-58538

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 09.08.2017 - 4 K 442/16 Erb

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