Online-Nachricht - Freitag, 29.09.2017

EU-Kommission | BRD schließt Notifizierung des elektronischen Identitätsnachweises ab

Deutschland hat als erster EU-Mitgliedstaat am die Notifizierung des elektronischen Identitätsnachweises (eID) abgeschlossen. Damit sind alle EU-Mitgliedstaaten ab September 2018 verpflichtet, ihre eigenen Verwaltungsverfahren für die deutsche Online-Ausweisfunktion zu öffnen.

Die EU-Kommission begrüßte die Notifizierung und fordert, dass auch alle anderen EU-Mitgliedstaaten elektronische Identifikationsmittel nutzen. Im digitalen Binnenmarkt ist die Notifizierung erforderlich, damit nationale eIDs in allen Mitgliedstaaten anerkannt und genutzt werden können. Die Mitgliedstaaten können zwar frei entscheiden, ob sie ihre eIDs notifizieren. Aber sie müssen alle eIDs anderer Mitgliedstaaten anerkennen, die bereits notifiziert wurden.

Sobald eIDAS voll funktionsfähig ist, werden EU-Bürger und Unternehmen die Wahl haben, die eID für den Zugang zu digitalen öffentlichen Diensten in anderen Mitgliedstaaten zu nutzen. Auch die private Wirtschaft kann mit den Regeln der eIDAS-Verordnung eID-Systeme grenzüberschreitend einsetzen.

Mit der eIDAS-Verordnung sollen die Identifizierungssysteme interoperabel und somit die Identifizierung für grenzüberschreitende Verwaltungsdienstleistungen EU-weit erheblich vereinfacht werden.

Hinweis:

Die Verordnung Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (eIDAS-Verordnung) ist auf der Homepage der Europäischen Union verfügbar.

Quelle: Europäische Kommission, Pressemitteilung vom 27.09.2017 (Sc)

Fundstelle(n):
NWB LAAAG-58341