Durchschnittsbesteuerung bei Beweidung durch Schafe
Leitsatz
Umsätze aus Leistungen durch Schafbeweidung unterliegen der Umsatzbesteuerung zum Regelsteuersatz. Sie gehören nicht zu landwirtschaftlichen
Dienstleistungen, die der Pauschalbesteuerung nach § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG unterliegen.
Nach der richtlinienkonformen Auslegung von § 24 Buchst. i UStG ist nur auf die Lieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
und landwirtschaftlicher Dienstleistungen die Pauschalregelung des Art. 25 der Richtlinie 77/388/EWG bzw. seit dem
Art. 295 ff. Mehrwertsteuersystemrichtlinie anzuwenden.
Maßgebendes Abgrenzungskriterium zur Anwendung des § 24 UStG ist, ob eine landwirtschaftliche Leistung zu landwirtschaftlichen
Zwecken vorliegt
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2017 S. 1485 Nr. 17 BAAAG-57838
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht
, Urteil v. 28.06.2017 - 1 K 203/16
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