Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar
5. Aufl. 2017
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§ 9 ErbStG Entstehung der Steuer
R E 9 ErbStR 2011; H E 9 ErbStH 2011.
Kapp, Inkonsequente Rechtsprechung zur Stichtagsbewertung im ErbStR, DStZ 1991, 556; Gebel, Zeitpunkt der Entstehung der Schenkungsteuer bei der Grundstückszuwendung, DStR 2004, 165; Schuck, Vollzug der Grundstücksschenkung und Zwischeneintragung, DStR 2004, 1948.
1. Bedeutung des Zeitpunktes der Entstehung der Steuer
1Der Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld ist u. a. von Bedeutung für die Bewertung des Vermögensanfalls, für den anzuwendenden Steuertarif, für das Verwandtschaftsverhältnis und die Zugehörigkeit zu einer Steuerklasse, für die Beantwortung der Fragen, ob Erblasser bzw. Schenker oder Empfänger als Inländer anzusehen sind und ob seit dem letzten Vermögensanfall bereits zehn Jahre verstrichen sind. Das Abstellen auf den Zeitpunkt gem. § 9 ErbStG wird auch als Stichtagsprinzip bezeichnet. Sind mehrere Personen abhängig voneinander an einem Erwerb beteiligt, korrespondieren die Stichtage nicht notwendigerweise; vielmehr ist genau zu untersuchen, wann bei jedem Erwerber die Voraussetzungen des § 9 ErbStG gegeben sind.
Erbe A ist mit einem Wertpapiervermächtnis zugunsten des B belastet. Der Kurs der Wertpapiere steigt ...