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BFH 03.08.2017 V R 59/16, NWB 39/2017 S. 2966

Umsatzsteuer | Dachertüchtigung für eine Photovoltaikanlage

Nach dem muss beim Vorsteuerabzug aus einer Werklieferung für die gesamte Dachfläche eines Gebäudes die Verwendungsmöglichkeit des gesamten Gebäudes in die durch § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG vorgegebene Verhältnisrechnung einbezogen werden.

Anmerkung:

Das Urteil birgt eine unerfreuliche Überraschung für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Dächern privat genutzter Häuser, soweit Leistungsbezüge für die [i]infoCenter „Vorsteueraufteilung“ NWB WAAAA-41726 vorbereitende Dacherneuerung anfallen. Der BFH sieht in der Dachsanierung eine Werklieferung des Dachs als Teil des Gesamtgebäudes, so dass die Mindestnutzung von 10 % als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG an der Gesamtnutzung des Gebäudes zu messen ist. Das gilt auch, wenn – wie im Streitfall – die Ehefrau als Photovoltaik-Unternehmerin die Dachflächen entgeltlich von ihrem E...

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