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LSG Rheinland-Pfalz Urteil v. - L 5 KR 339/16

Leitsatz

Leitsatz:

Auch ein mündlicher Antrag kann, wenn er hinreichend bestimmt ist, die Folge einer Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs. 3a S. 6 SGB V nach sich ziehen. Dies gilt auch für einen Antrag durch einen Dritten für den Versicherten; einer schriftlichen Vollmachterteilung bedarf es nicht, wenn die Krankenkasse eine solche nicht gemäß § 13 Abs. 1 S. 3 SGB X verlangt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
ZAAAG-57334

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 20.07.2017 - L 5 KR 339/16

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