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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 2 K 214/16 EFG 2017 S. 1914 Nr. 23

Gesetze: UStG § 14 Abs. 4 Nr. 5, UStG § 14a, UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Vorsteuerabzug: Ordnungsgemäße Rechnung über Transport- und Logistikleistungen - Bezeichnung "Tagestouren in Hamburg und Umland"

Leitsatz

Eine Rechnung, mit der über Transport- und Logistikleistungen abgerechnet wird und die als Beschreibung des Leistungsgegenstandes lediglich die Bezeichnung "Tagestouren in Hamburg und Umland, Pauschal" enthält und als Leistungszeitraum lediglich einen gesamten Monat ausweist, ist nicht im Sinn von § 14 Abs. 4 Nr. 5 UStG ordnungsgemäß und berechtigt den Empfänger nicht zum Vorsteuerabzug.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2017 S. 1914 Nr. 23
EAAAG-57208

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 27.06.2017 - 2 K 214/16

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