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IWB Nr. 17 vom Seite 662

Steuervergünstigung bei Umstrukturierung nach § 6a GrEStG

Jana Greiser und Dr. Markus Rotter

[i]BFH, Beschluss vom 30.5.2017 - II R 62/14 NWB JAAAG-47398 Im Rahmen der (Re-)Strukturierung von Unternehmen sollte auf vorhandene Grundstücke im Unternehmensverbund besondere Sorgfalt gelegt werden. Anderenfalls droht eine oft signifikante Belastung mit Grunderwerbsteuer. Bei konzerninternen Umstrukturierungen bot § 6a GrEStG lange Zeit einen Beratungsansatz, allerdings mit gewissen Risiken in Bezug auf die tatbestandlichen Voraussetzungen der Norm. Die durch die (Re-)Strukturierung ausgelöste Grunderwerbsteuer konnte (theoretisch) vermieden werden (technisch wurde die Steuer nicht erhoben). Allerdings konnte in der Praxis auch eine offensichtliche Erfüllung dieser Tatbestandsmerkmale zu zähen Auseinandersetzungen mit der Finanzbehörde führen, da die Voraussetzungen nicht geklärt schienen. Der jüngste ) setzt sich zwar mit den tatbestandlichen Anforderungen auseinander, legt dem EuGH zugleich aber die Frage vor, ob die Steuervergünstigung des § 6a GrEStG eine unionsrechtlich verbotene Beihilfe darstellt (EuGH - Rechtssache C-374/17).

Kernaussagen
  • Durch § 6a GrEStG werden grunderwerbsteuerbare Tatbestände im Rahmen von Umwandlungsvorgängen von der Steuer befreit...

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