Wiederkehrende Beiträge
2. Aufl. 2017
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Dritter Teil: Wiederkehrende Beiträge für den Wegebau und andere gemeindliche Einrichtungen im Außenbereich
§ 6 Überblick über Beiträge für Verkehrsanlagen im Außenbereich
I. Öffentliche Gemeindestraßen
1Dem öffentlichen Verkehr gewidmete Gemeindestraßen außerhalb eines Bebauungszusammenhangs und außerhalb überplanter Bereiche sind zwar regelmäßig nicht zum Anbau bestimmt und erfüllen damit meist nicht die Merkmale von Anbaustraßen. Gleichwohl besteht in einigen Bundesländern die Möglichkeit, den Ausbau solcher Verkehrsanlagen im Außenbereich durch (einmalige) Straßenausbaubeiträge zu refinanzieren. So kann in Mecklenburg-Vorpommern die Herstellung einer Außenbereichsstraße eine beitragspflichtige Maßnahme im Sinne des § 8 KAG MV darstellen. Auch für niedersächsische Straßen im Außenbereich, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, z. B. für Gemeindeverbindungsstraßen und Wirtschaftswege, können Ausbaubeiträge erhoben werden. Gleiches gilt grundsätzlich auch in Sachsen, wie der Erwähnung der Gemeindeverbindungsstraßen in § 26 Abs. 1 Satz 4 SächsKAG entnommen werden kann. Da Feld- und Waldwege (Wirtschaftswege) gemäß § 3 Abs. 1 Nr. ...