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BFH 30.11.2016 VIII R 41/14, StuB 17/2017 S. 681

Betriebseinnahmen in Form von unentgeltlichen Zuwendungen

(1) Betriebseinnahmen können auch vorliegen, wenn der Stpfl. als Betriebsinhaber unentgeltliche Zuwendungen erhält, mit denen weder ein zuvor begründeter Rechtsanspruch erfüllt, noch eine in der Vergangenheit erbrachte Leistung vergütet werden soll. (2) Der Schenkungsteuerbescheid ist kein Grundlagenbescheid mit Bindungswirkung für den Einkommensteuerbescheid (Bezug: § 8 Abs. 1, § 4 Abs. 4 EStG; § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG).

Praxishinweise

Betriebseinnahmen sind in Anlehnung an § 8 Abs. 1 und § 4 Abs. 4 EStG alle Zugänge in Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind. Eine Zuwendung ist betrieblich veranlasst, wenn insoweit ein nicht nur äußerlicher, sondern sachlicher, wirtschaftlicher Zusammenhang gegeben ist. Es ist weder erforderlich, dass der Vermögenszuwachs im Betrieb erwirts...

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