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STFAN Nr. 9 vom Seite 13

Persönliche Vorsorge

Christian Noe B. A., Rechtsanwaltsfachangestellter; Leipzig

Krankheit, Unfall oder Alter können die eigene Fähigkeit, frei und selbst über sich zu bestimmen, einschränken oder gar unmöglich machen. Daher sollte jeder zuvor – in gesunden Tagen – für sich überlegen und festlegen, was er in diesem Fall für sich erlaubt. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick, welche Vorsorgeformen es gibt und welchen Sinn und Zweck die einzelnen Maßnahmen haben.

Allgemeines

Die mediale Präsenz der Themen Vorsorge und Patientenverfügung verleitet schnell zu der Annahme, dass sich ein Großteil der Bevölkerung mit der Frage beschäftigt: Wie sorge ich dafür, dass ich im Falle von Bewusstlosigkeit, Krankheit oder nach einem Unfall so versorgt werde, wie ich es möchte? Tatsache ist jedoch, dass nur rund ein Viertel der Erwachsenen in Deutschland eine Patientenverfügung erstellt hat (laut einer jüngeren Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung Nürnberg).

Alter, Lebensform und Besitz bilden stets individuelle Interessenlagen. Diese lassen sich absichern durch rechtswirksame

  • Vorsorgeregelungen oder

  • Bevollmächtigungen Dritter.

Solche Regelungen sind auf die individuelle Lebenssituation anpassbar und auch häufig notwendig, wie Dr. Dietmar Kurze vom VorsorgeAnwalt e. V. e...