Online-Nachricht - Mittwoch, 06.09.2017

Einkommensteuer | Geschenke an Geschäftsfreunde (BdSt)

Dem BdSt zufolge wird das zur Einbeziehung der Pauschalsteuer in die für den Betriebsausgabenabzug relevante 35-Euro-Grenze nicht so streng angewendet. Dies hat eine Nachfrage beim BMF ergeben.

Hintergrund: Der entschieden, dass die für ein Geschäftsgeschenk übernommene Pauschalsteuer ein zweites Geschenk ist. Der Wert des Geschenks nebst Steuer werden demnach zusammengerechnet. Überschreitet die Summe den Betrag von 35 Euro, entfällt der Betriebsausgabenabzug.

Hierzu führt der BdSt u.a. weiter aus:

  • Auf Nachfrage des BdSt gibt das BMF Entwarnung: Es bleibt bei der bisherigen Rechtslage! Das dürfte vielen Unternehmern die Bestellung der Geschäftsgeschenke etwa für die nächste Weihnachtszeit erleichtern.

  • Zwar wird das Urteil im Bundessteuerblatt veröffentlicht und ist damit für alle Finanzbeamten bindend, aber es soll eine Fußnote gesetzt werden. In dieser soll auf das verwiesen werden.

  • Das heißt, für den Betriebsausgabenabzug (35 Euro-Grenze) ist weiterhin allein der Geschenkewert maßgeblich.

Quelle: BdSt, Pressemitteilung vom (il)

Hinweis:

Das BMF hat inzwischen die Liste der von der Finanzverwaltung allgemein anzuwendenden BFH-Entscheidungen veröffentlicht. Hier ist die Fußnote, in der auf die Vereinfachungsregelung in Rdnr. 25 des (BStBl I S. 468) verwiesen wird, enthalten.

Fundstelle(n):
NWB KAAAG-55369