Abgabensatzungen
2. Aufl. 2017
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§ 7 Unionsrechtliche und (bundes-)verfassungsrechtliche Vorgaben
I. Unionsrechtliche Vorgaben
1Das Recht der Europäischen Union enthält keine spezifischen Vorgaben für den Inhalt von kommunalen Abgabensatzungen. Insoweit ist allenfalls zu beachten, dass eine kommunale Abgabe nicht gegen das sog. Charakteridentitätsverbot nach Art. 401 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom (ABl. L 347 S. 1), zuletzt geändert durch Richtlinie (EU) 2016/1065 des Rates vom (ABl. L 177 S. 9), verstoßen darf. Jedoch hindert diese Richtlinie unbeschadet anderer gemeinschaftlicher Vorschriften einen Mitgliedsstaat nicht daran, ganz allgemein Beiträge, Gebühren und Steuern, die nicht den Charakter von Umsatzsteuern haben, beizubehalten oder einzuführen, sofern ihre Erhebung im Verkehr zwischen den Mitgliedsstaaten nicht mit Formalitäten beim Grenzübertritt verbunden ist. Diese Voraussetzung ist im Zusammenhang mit kommunalen Abgaben nicht erfüllt. Das gilt auch für kommunale Steuern, namentlich für die Übernachtungssteuer („Bettensteuer“), die Spielgerätesteuer und die Vergnügungssteuer. Im Übrigen widerspricht die Erhebung der Zweitwohnungsteuer selbst in Fällen mit grenzüberschreitendem Bezug (Zweitwohnung in Deutschland und Hauptwohnu...