Abgabensatzungen
2. Aufl. 2017
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§ 5 (Öffentliche) Bekanntmachung
I. Einfluss des Rechtsstaatsprinzips und Bedeutung der Hauptsatzung
1. Rechtsstaatsprinzip und Bekanntmachungsverordnungen
1Satzungen sind öffentlich bekannt zu machen bzw. – wie es in Niedersachsen heißt – zu verkünden. Das folgt schon aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG und wird in allen einschlägigen landesrechtlichen Bekanntmachungsregelungen wiederholt; nicht bekannt gemachte „Satzungen“ entfalten keinerlei Wirkung. Dieses Rechtsstaatsprinzip verlangt nur, dass Rechtsnormen in einer Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, die es den betroffenen Personen gestattet, sich unter zumutbaren Umständen vom Inhalt des (Orts-)Gesetzes zuverlässig Kenntnis zu verschaffen; sie sind nämlich Adressat der Norm und haben sie zu beachten. Ein geringfügiger Kaufpreis für den Erwerb eines Verkündungsblatts begründet keine unzumutbare Erschwernis für die rechtsstaatlich allein geforderte Möglichkeit, sich verlässlich über Verkündungsvorgänge informieren zu können. Auch verlangt das Rechtsstaatsprinzip nicht, dass das Verkündungsblatt (Bekanntmachungsorgan) in einer Auflagenhöhe erscheinen muss, die der Zahl der potenziellen Rechtsbetroffenen (auch nur ann...