Bilanzbuchhalter-Handbuch
11. Aufl. 2017
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H. Besonderheiten bei Personengesellschaften
1671Personengesellschaften des Handelsrechts unterliegen nicht der Besteuerung nach Maßgabe des EStG; zu besteuern sind deren Gesellschafter. Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb die Gewinnanteile der Gesellschafter einer OHG, einer KG und einer anderen Gesellschaft, bei der der Gesellschafter als Unternehmer (Mitunternehmer) des Betriebs anzusehen ist: vgl. dazu 5. Kap. Teil A Rdn. 79 ff. Grundlage für die Ermittlung des Gewinnanteils des einzelnen Gesellschafters ist die aus der Handelsbilanz der Gesellschaft abzuleitende Steuerbilanz unter Berücksichtigung der nach den steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften erforderlichen außerbilanziellen Korrekturen (5. Kap. Teil A Rdn. 87 ff.).
1672In der Handelsbilanz und damit auch in der Steuerbilanz der Gesellschaft sind die einzelnen Posten jeweils mit den Werten auszuweisen, die sich im Verhältnis zur Gesamtheit der Gesellschafter ergeben haben. So sind die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit den der Gesellschaft entstandenen und dann fortgeschriebenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten auszuweisen. Hat ein neu hinzu...