Bilanzbuchhalter-Handbuch

11. Aufl. 2017

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61515-3
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-66781-7

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Bilanzbuchhalter-Handbuch (11. Auflage)

F. Die Gewinn- und Verlustrechnung

I. Allgemeine Grundsätze

1. Materielle Regelungen

1401Nach § 242 Abs. 2 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs – eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) – aufzustellen. Sie bildet zusammen mit der Bilanz den Jahresabschluss (§ 242 Abs. 3 HGB), so dass die dafür geltenden Grundsätze nicht nur bei Aufstellung der Bilanz, sondern auch der GuV zu beachten sind (vgl. insbesondere § 264 Abs. 2 und § 265 HGB). Danach hat die GuV ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ertragslage zu vermitteln. Wegen weiterer Einzelheiten zu den allgemein zu beachtenden Grundsätzen vgl. insbesondere Rdn. 719.

1402Aus der GuV ergibt sich durch die Gegenüberstellung der Erträge und der Aufwendungen des Geschäftsjahrs dessen Ergebnis. Es handelt sich mithin um eine zeitraumbezogene Darstellung der erfolgwirksamen Wertbewegungen des Geschäftsjahrs innerhalb des Unternehmens der Art und der Verursachung nach geordnet. Durch ihre Struktur wird eine Analyse der Ertragslage des Unternehmens ermöglicht.

1403Die GuV hat nach § 246 Abs. 1 HGB sämtliche ...BStBl 2011 I S. 855BStBl 2012 I S. 598BStBl 2013 I S. 844BStBl 2014 I S. 886BStBl 2015 I S. 541BStBl 2016 I S. 500BStBl 2017 I S. 776

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