Fälle- und Fragenkatalog für die Steuerfachangestelltenprüfung
35. Aufl. 2017
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B. Körperschaftsteuer
I. Persönliche Steuerpflicht
Unter das Körperschaftsteuergesetz (KStG) fallen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Der Hauptanwendungsfall der KSt ist die Besteuerung der Kapitalgesellschaften; das sind Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) – vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG. Natürliche Personen werden dagegen nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) besteuert.
Bei Personengesellschaften (OHG, KG, GbR) wird der Gewinn der Gesellschaft den Gesellschaftern anteilig zugerechnet und ist von ihnen (nach dem EStG oder KStG) zu versteuern.
110Persönliche Steuerpflicht
Sachverhalt:
Die Paul Meier GmbH mit Sitz in Bochum betreibt ein Bauunternehmen. Für das Jahr 2017 wurde ein Verlust von 50 000 € festgestellt.
Die Supertransport B. V. (niederländische Kapitalgesellschaft) mit Sitz in Enschede betreibt eine Spedition. Die Supertransport B. V. beliefert auch Kunden in Deutschland, hat jedoch keine inländischen Einkünfte i. S. des § 49 EStG.
Die Belles Meubles S. A. (belgische Kapitalgesellschaft) mit Sitz in Lüttich (Belgien) unterhält mehrere Möbelmärkte. Eine Betriebsstätte befindet sich in Aachen.
Die Stadt Dortmund erhält aus einer Beteiligung an der VEW AG Dividendeneinnah...