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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 14 R 1129/13

Der Kläger begehrt im Berufungsverfahren (1) die Berücksichtigung weiterer Ausbildungszeiten für sein Fernstudium an der pädagogischen Akademie in T vom 01.10.1977 bis 30.06.1982 bei gleichzeitiger Beschäftigung als Lehrer in Vollzeit, (2) die Berücksichtigung einer weiteren behaupteten Beschäftigungszeit vom 18.02.2000 bis 20.02.2000 bei der Firma N (bei bereits erfolgter rentenrechtlicher Belegung des Monats Februar 2000), (3) die Berücksichtigung seiner Militärzeiten in Jugoslawien vom 12.07.1975 bis 15.09.1976 und (4) die Berücksichtigung einer sog. 1-Euro-Job Tätigkeit bei der Gemeinde I.

Fundstelle(n):
JAAAG-54341

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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 25.11.2016 - L 14 R 1129/13

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