IWB Nr. 16 vom Seite 3

Gesetze und Verordnungen in der NWB Datenbank

In der NWB Datenbank finden Sie als Bestandteil Ihres IWB-Abonnements zurzeit etwa 700 Normen, davon allein rund 400 Gesetzte, 17 Richtlinien und Hinweise, 153 deutsche Doppelbesteuerungsabkommen sowie 73 Rechtstexte zur internationalen Rechnungslegung.

Steuerliche Normen suchen

[i]Umfangreiches Vorschriften-Angebot in Ihrer NWB DatenbankFür einen Überblick klicken Sie auf der Startseite Ihrer NWB Datenbank die Kategorie „Gesetze, Richtlinien und DBA“ an. Dort können Sie die vorhandenen Normen nach Bedarf filtern.

Abb. 1 Gesetze und Abkommen auf der Modul-Startseite

Allerdings werden Sie oft schneller unmittelbar zur gesuchten Norm gelangen, wenn Sie diese in das Suchfeld eingeben, also z. B. den durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (BGBl 2017 I S. 1682, 1683) neu geschaffenen „§ 138b AO“ suchen.

Aktueller Rechtsstand der Normen

Der Stand bzw. die Fassung eines Gesetzes wird stets oben mit grauen Text angezeigt; es handelt sich dabei nicht notwendigerweise um die jüngste Änderung einer einzelnen Norm, sondern um den Stand des Gesetzes insgesamt. Die verlinkte Änderungsdokumentation können Sie zu jedem Gesetz auch am Fuß der einzelnen Vorschrift aufrufen. Steuerliche Vorschriften stehen Ihnen in aller Regel in der aktuellen VZ-Fassung und auch für zurückliegende Veranlagungszeiträume zur Verfügung. Sie können einen früheren Rechtsstand durch einen „Klick“ auf das „VZ-Feld“ auswählen.S. 4

Abb. 2 § 93 AO und Liste der VZ [i]Früheren VZ auswählen

Verordnungen des BMF

[i]Aktuelle GAufzV unter NWB DokID NWB VAAAG-53177 Die NWB Datenbank enthält bereits kurz nach deren Veröffentlichung auch aktuelle BMF-Schreiben, Erlasse und Verordnungen. Beispielsweise wurde nach längerer Vorbereitung (s. Aufsatz von Wenzel in der IWB 6/2017 S. 206 NWB OAAAG-40837) die neue Fassung der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungs-Verordnung (GAufzV) vom verkündet (BGBl 2017 I S. 2367). Die aktuelle GAufzV gilt für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen. Sie ist unter der NWB DokID NWB VAAAG-53177 aufzurufen.

Abb. 3 GAufzV i. d. F. vom

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Fundstelle(n):
IWB 16 / 2017 Seite 3 - 4
NWB LAAAG-54041