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BFH 12.07.2017 X B 16/17, StuB 16/2017 S. 641

Aufzeichnungspflichten bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung; Zulässigkeit einer Quantilsschätzung

(1) Eine Aufbewahrung von Tagessummen-Belegen mit Einzelaufzeichnung der Erlöse und Summenbildung kann, sofern im Betrieb keine weiteren Ursprungsaufzeichnungen angefallen sind, in Fällen der Einnahmen-Überschussrechnung und Verwendung einer offenen Ladenkasse bei Anlegung des im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfungsmaßstabs den formellen Anforderungen an die Aufzeichnungen genügen. (2) Die Rechtsprechung, wonach Einzelaufzeichnungen der Erlöse in bestimmen Fällen aus Zumutbarkeitsgründen nicht geführt werden müssen, ist nicht auf Einzelhändler beschränkt, sondern kann auch auf Klein-Dienstleister anwendbar sein. (3) Die Anforderungen, die der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung an die Durchführung eines Zeitreihenvergleichs gestellt hat (Urteil vom S. 642 - X R 2...BStBl 2015 II S. 743

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