Jürgen Gräfe, Rolf Lenzen, Andreas Schmeer

Steuerberaterhaftung

6. Aufl. 2017

ISBN der Online-Version: 978-3-482-60962-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-50566-9

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Steuerberaterhaftung (6. Auflage)

Vierter Abschnitt: Verhalten im Falle der Einleitung des Strafverfahrens

A. Grundregeln

1905Mit der Einleitung des Strafverfahrens gelangt man nicht nur in eine andere Verfahrensart, sondern in eine andere Welt, vor allem, wenn nicht ausschließlich Finanzbeamte, sondern Staatsanwälte oder Kripo tätig sind. Insbesondere dem Steuerberater, der den Umgang mit dem Finanzamt gewohnt ist, sind die Unterschiede oft nicht geläufig. Wie auch immer er im Besteuerungsverfahren agieren mag, ob höflich zurückhaltend oder forsch fordernd, stets wird er erwarten können, dass sein Antrag, seine Beschwerde, der Einspruch, die Erklärung, die Vorsprache, etwas bewirken, zumindest sachlich gewürdigt werden, auch wenn dem Bemühen der Erfolg versagt bleiben sollte.

1906Anders das Strafverfahren. Die rechtliche Stellung eines Beschuldigten ist äußerst schwach; der Ermittler ist mächtig und im Zweifel darauf aus, Belastendes zu finden, jede Fehlreaktion, Schwäche, Naivität des Beschuldigten als Bestärkung des Tatverdachts zu werten. Vertraulichkeit darf nicht erwartet werden. Man gehe davon aus, dass jedes Gespräch sich in Aktenvermerken wiederfindet, die s...

Steuerberaterhaftung

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