Jürgen Gräfe, Rolf Lenzen, Andreas Schmeer

Steuerberaterhaftung

6. Aufl. 2017

ISBN der Online-Version: 978-3-482-60962-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-50566-9

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Steuerberaterhaftung (6. Auflage)

Dritter Abschnitt: Erhebungsverfahren – Subsidiarität der Haftung?

1293Zum Erhebungsverfahren gehören die Regelungen über die Verwirklichung, die Fälligkeit und das Erlöschen von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis (§§ 218-232 AO). Das Besteuerungsverfahren ist zu diesem Zeitpunkt beendet. Die Steuer ist per Steuerbescheid (§ 155 AO), die Haftung für eine Steuer ist per Haftungsbescheid konkretisiert und festgesetzt worden. Hierzu zählen nicht die Feststellungs- und Steuermessbescheide sowie die Duldungsbescheide, da sie keine Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis festsetzen. Erst in diesem Stadium des Verfahrens können somit die persönlichen Umstände des Haftungsschuldners beispielsweise durch Erlass, Stundung und/oder Vollstreckungsaufschub berücksichtigt werden. Dazu besteht vor Erlass des Haftungsbescheids keine Veranlassung (, BFH/NV 1987 S. 349, 352).

1294Über Streitigkeiten, die die Verwirklichung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis betreffen, entscheidet das Finanzamt nach § 218 Abs. 2 AO durch besonderen Verwaltungsakt in Form des Abrechnungsbescheids, der mit dem Einspruch nach § 347 AO anfechtbar ist. In die...

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