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FG Münster Urteil v. - 3 K 1539/14 L

Gesetze: AO § 69, AO § 34 Abs 1 Satz 1

Haftung für Lohnsteuer im Insolvenzverfahren

Mittelvorsorgepflicht, grob fahrlässige Pflichtverletzung, anwaltlicher Rat

Leitsatz

Ein Geschäftsführer, der die zur Begleichung der Lohnsteuerverbindlichkeit erforderlichen Mittel nicht am Fälligkeitstag auf dem Konto bereithält, für das zugunsten des Finanzamts eine Lastschrifteinzugsermächtigung besteht, verstößt zwar gegen die ihm obliegende Mittelvorsorgepflicht. Dies begründet aber kein Verschulden in Form einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, wenn der Geschäftsführer mit der Überweisung der für die Lohnsteuerzahlung erforderlichen Mittel auf ein Treuhandkonto anwaltlichem Rat und einer diesbezüglichen Bestätigung des vorläufigen Sachwalters gefolgt ist und keinen Anlass hatte, die Rechtsauskünfte in Zweifel zu ziehen.

Fundstelle(n):
AAAAG-53560

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FG Münster, Urteil v. 23.06.2017 - 3 K 1539/14 L

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