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FG Münster Urteil v. - 14 K 2825/16 E

Gesetze: EStG §§ 62 ff, BEEG §§ 4a ff, EStG § 33a Abs 1 Satz 1, 5

Außergewöhnliche Belastungen

Unterhaltshöchstbetrag, Kindergeld und Betreuungsgeld als Bezüge der unterstützten Kindesmutter

Leitsatz

An die Kindesmutter nach §§ 62 ff. EStG gezahltes Kindergeld gehört nicht zu deren Bezügen im Sinne des § 33a Abs. 1 Satz 5 EStG. Zu den anzurechnenden Bezügen rechnet aber das an diese gezahlte Betreuungsgeld nach §§ 4a ff. BEEG.

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 37/2017 S. 2810
LAAAG-53552

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FG Münster, Urteil v. 11.07.2017 - 14 K 2825/16 E

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