Online-Nachricht - Mittwoch, 09.08.2017

Hochwasser in Niedersachsen | Anträge auf Soforthilfe ab nächster Woche (FinMin)

Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro sollen für finanzielle Hilfen an Hochwassergeschädigte bereitgestellt werden, hat der Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Niedersächsischen Landtages am einstimmig beschlossen. Der zunächst vorgesehene Mittelansatz orientierte sich an den Erfahrungen aus der Hochwasserkatastrophe im Sommer 2013. Nach der ersten vorläufigen Schadensanalyse zeichnet sich ein höherer Bedarf ab.

Hierzu führt das FinMin Niedersachsen weiter aus:

  • Für die Privathaushalte sind freiwillige finanzielle Leistungen vorgesehen. Die Soforthilfe soll akute Notlagen bei der Unterkunft oder der Wiederbeschaffung von Hausrat finanziell überbrücken. Bei einem Mindestschaden von 5.000 € können Privathaushalte unbürokratische Hilfe erhalten. Pro erwachsene Person können 500 € beantragt werden, pro Kind 250 €, maximal 2.500 € pro Haushalt. Bei ganz besonderen sozialen Notlagen ist unter strengen Voraussetzungen auch eine höhere Leistung möglich.

  • Zuständig für die Bewilligung von Soforthilfen sind die Landkreise sowie die kreisfreien und großen selbständigen Städte. Nach Beschluss des Landtages können Mittel ausgezahlt werden.

  • Darüber hinaus sollen zusätzliche Unterstützungshilfen gewährt werden, soweit eine Elementarschadenversicherung nicht abgeschlossen werden konnte. Die Voraussetzungen hierfür werden derzeit noch entwickelt und werden erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

  • Ein unter der Federführung des Umweltministeriums gebildeter ressortübergreifender Stab koordiniert die Aufarbeitung der Hochwasserschäden durch das Land. Gegenwärtig findet eine Schadensermittlung für die kommunale Infrastruktur statt, die in zwei Wochen abgeschlossen sein soll.

Aktualisierung :

Der niedersächsische Landtag hat am einstimmig die Soforthilfe für Hochwassergeschädigte in Höhe von 50 Millionen € freigegeben. Die Soforthilfen für akute Notlagen bei der Unterkunft und der Wiederbeschaffung von Hausrat können auf Antrag und nach Bewilligung nun durch die Landkreise sowie durch die kreisfreien und großen selbständigen Städte ausgezahlt werden. Mehr Informationen und das entsprechende Antragsformular sind unter www.hochwasser.niedersachsen.de im Internet verfügbar.

Quelle: FinMin Niedersachsen online vom 09.08.2017 (Sc)

Fundstelle(n):
NWB FAAAG-53392