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FG Münster Urteil v. - 3 K 961/15 Erb EFG 2017 S. 1181 Nr. 14

Gesetze: ErbStG § 14 Abs 1 Satz 5, BGB § 1922, BGB § 2174, ErbStG § 3 Abs 1 Nr 1

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Mehrere Erwerbe: Keine Saldierung negativer Erwerbe

Leitsatz

Ein Alleinerbe, der zugleich Vermächtnisnehmer ist, darf den positiven Erwerb aus dem Vermächtnis mit einem negativen Erwerb aus der Erbschaft nicht saldieren.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2017 S. 1181 Nr. 14
ErbBstg 2017 S. 189 Nr. 8
ErbStB 2017 S. 232 Nr. 8
GStB 2018 S. 73 Nr. 3
NWB-EV 2017 S. 262 Nr. 8
NWB-Eilnachricht Nr. 28/2017 S. 2085
UVR 2017 S. 297 Nr. 10
UAAAG-52376

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FG Münster, Urteil v. 18.05.2017 - 3 K 961/15 Erb

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