Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG München Urteil v. - 12 K 2612/14

Gesetze: FGO § 47 Abs. 1, FGO § 56 Abs. 2, FGO § 56 Abs. 3

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der Klagefrist

Leitsatz

1. Höhere Gewalt i. S. d. § 56 Abs. 3 FGO ist ein außergewöhnliches Ereignis, das unter den gegebenen Umständen auch durch die äußerste, nach Lage der Sache von dem Betroffenen zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte.

2. Auch ein Umstand, der dem Beteiligten die rechtzeitige Vornahme einer fristgebundenen Handlung unzumutbar macht, ist aus verfassungsrechtlichen Gründen dem Bereich der höheren Gewalt zuzuordnen.

3. Absolute Unmöglichkeit setzt höhere Gewalt aber nicht voraus. Geringstes Verschulden schließt höhere Gewalt aus.

4. Wer seit längerem krank ist, handelt schuldhaft, wenn er für die Zeit seines Ausfalls keinen Vertreter bestellt (z. B. bei seit Jahren bestehenden Ausfallerscheinungen des Gedächtnisses).

5. Die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können, sind innerhalb der Frist des § 56 Abs. 2 FGO vollständig, substantiiert und in sich schlüssig darzulegen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
VAAAG-52367

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

FG München, Urteil v. 10.03.2017 - 12 K 2612/14

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen