Online-Nachricht - Donnerstag, 03.08.2017

Umsatzsteuer | Verzicht auf Steuerbefreiung und Rücknahme (BMF)

Das BMF hat zur zeitlichen Grenze für die Erklärung des Verzichts auf die Steuerbefreiung und die Rücknahme des Verzichts Stellung genommen (BMF, Schreiben vom 02.08.2017 - III C 3 - S 7198/16/10001).

Hintergrund: Der BFH hat entschieden, dass die Rücknahme des Verzichts auf Steuerbefreiungen nach § 9 UStG möglich ist, solange die Steuerfestsetzung für das Jahr der Leistungserbringung anfechtbar oder auf Grund eines Vorbehalts der Nachprüfung nach § 164 AO noch änderbar ist ( und ). In hat der BFH ausgeführt, dass der Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung der Lieferung eines Grundstücks (außerhalb eines Zwangsversteigerungsverfahrens) nach Maßgabe des § 9 Abs. 3 Satz 2 UStG nur in dem dieser Grundstückslieferung zu Grunde liegenden notariell zu beurkundenden Vertrag erklärt werden kann und dass ein späterer Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung unwirksam ist, auch wenn er notariell beurkundet wird.

Hierzu führt das BMF weiter aus:

  • Abschnitt 9.1 Abs. 3 Satz 1 UStAE wird wie folgt gefasst: „Die Erklärung zur Option nach § 9 UStG sowie die Rücknahme dieser Option sind zulässig, solange die Steuerfestsetzung für das Jahr der Leistungserbringung anfechtbar oder auf Grund eines Vorbehalts der Nachprüfung nach § 164 AO noch änderbar ist (vgl. , BStBl 2017 II S. xxx, und - V R 7/12, BStBl 2017 II S. xxx).“

  • Abschnitt 9.1 Abs. 3 Satz 4 UStAE wird wie folgt gefasst: „Weitere Einschränkungen ergeben sich für Umsätze im Sinne des § 4 Nr. 9 Buchstabe a UStG aus § 9 Abs. 3 UStG (vgl. hierzu Abschnitt 9.2 Abs. 8 und 9).“

  • Abschnitt 9.2 Abs. 9 UStAE wird wie folgt gefasst: „Der Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung der Lieferung eines Grundstücks außerhalb eines Zwangsversteigerungsverfahrens kann nur in dem dieser Grundstückslieferung zu Grunde liegenden notariell zu beurkundenden Vertrag erklärt werden. Ein späterer Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung ist unwirksam, auch wenn er notariell beurkundet wird (vgl. , BStBl 2017 II S. xxx). Gleiches gilt für die Rücknahme des Verzichts auf die Umsatzsteuerbefreiung.

  • Die Grundsätze dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.

  • Beruft sich der Unternehmer auf für ihn günstigere Verwaltungsanweisungen im BMF-Schreiben vom 31.03.2004, wird die Wirksamkeit der Option in Fällen von notariellen Vertragsergänzungen oder -änderungen für Erklärungen nach dem bis zum nicht beanstandet.

  • Für Zeiträume ab dem kommt auf Grund des ein Vertrauensschutz in Fällen von notariellen Vertragsergänzungen oder -änderungen noch bis zur formellen Bestandskraft der betreffenden Jahressteuerfestsetzung in Betracht, wenn die Erklärungen vor dem abgegeben wurden.

Hinweis:

Der Volltext des Schreibens ist auf der Homepage des BMF verfügbar. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (Sc)

Fundstelle(n):
NWB JAAAG-52144