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LSG Bayern Beschluss v. - L 20 KR 333/17 B ER

Leitsatz

Leitsatz:

Bei einem nicht statthaften Rechtsbehelf besteht keine Gerichtskostenfreiheit, auch wenn das Verfahren im Übrigen seiner Art nach gerichtsgebührenfrei ist.

Fundstelle(n):
TAAAG-51896

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LSG Bayern, Beschluss v. 17.07.2017 - L 20 KR 333/17 B ER

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