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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 8 R 850/14

Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens (§ 7a Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch Viertes Buch [SGB IV]) über die Versicherungspflicht des Beigeladenen zu 1) in seiner Tätigkeit als Anästhesist für die Klägerin in den Zeiträumen vom 15.11.2010 bis zum 4.12.2010, vom 20.12.2010 bis zum 23.12.2010, vom 18.4. bis 12.6.2011, vom 18.7. bis 5.8.2011, vom 2. bis 9.9.2011 und vom 5. bis 28.10.2011 in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung.

Fundstelle(n):
MAAAG-51868

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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 08.02.2017 - L 8 R 850/14

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