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NWB EV 8/2017 S. 264

Einkommensteuer – Steuerliche Behandlung von „Cum/Cum“-Transaktionen (BMF)

Das BMF hat zur steuerlichen Behandlung von „Cum/Cum“-Transaktionen für Altfälle vor dem Stellung genommen. Der Fiskus kann damit flächendeckend und einheitlich „Cum-Cum“-Transaktionen aufgreifen, die vor der Gesetzesänderung Ende 2015 erfolgten.

Hintergrund: Bei „Cum/Cum“-Transaktionen wurden Aktien vor dem Dividendenstichtag von einem ausländischen Anteilseigner mit dem Ziel der missbräuchlichen Steuergestaltung auf eine inländische Bank übertragen und nach dem Dividendenstichtag einschließlich Dividende zurückerworben. Die inländische Bank hat sich die auf die Dividende abzuführende Kapitalertragsteuer anrechnen lassen und die Steuerersparnis mit dem ausländischen Eigner geteilt. Seit dem sind „Cum/Cum“-Steuergestaltungen gesetzlich über § 36a EStG die Grundlage entzo...

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