Ähnliche offenbare Unrichtigkeit liegt vor, wenn Steuerfälle im Rahmen des Risikomanagement-Systems ohne genaue personelle Überprüfung maschinell verarbeitet werden, obwohl sich die Fehlerhaftigkeit wegen Prüfhinweise aufdrängen musste?
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Scheidet die Annahme einer ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit aus, wenn Steuerfälle im Rahmen des Risikomanagement-Systems ohne genaue personelle Überprüfung maschinell verarbeitet werden, obwohl sich die Fehlerhaftigkeit der Festsetzung durch das Zusammenspiel verschiedener Prüfhinweise dem Sachbearbeiter aufdrängen musste?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit
oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele
praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht
entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der
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Fundstelle(n):
RAAAG-51259